LKA-RP: Folgen eines Wohnungseinbruchs: Was jetzt zu tun ist

Mainz (ots) - Die Tür aufgebrochen, die Schubladen herausgerissen, die Schmuckschatulle auf dem Boden: Es ist der Alptraum eines jeden Einbruchsopfers, vor den Scherben des eigenen Zuhauses zu stehen. Trotz des ersten Schockes müssen Betroffene jetzt einige Dinge regeln. Was zu tun ist, erklärt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz.

Tatortaufnahme durch die Polizei

Auch wenn es Betroffenen oft schwerfällt, das Chaos zu ertragen, sollten sie auf keinem Fall etwas am Tatort verändern. Stattdessen gilt es, umgehend die Polizei zu informieren, sodass diese mögliche Spuren sichern kann, die den oder die Täter überführen könnten. Befragung und Tatortaufnahme haben in dieser Situation oberste Priorität.

Versicherung

Indem Betroffene die Polizei informieren, sorgen sie nicht nur dafür, dass ein Ermittlungsverfahren in Gang kommt. Die Anzeige ist auch Voraussetzung dafür, dass die Versicherung eventuelle Schäden übernimmt. Um den Vorgang zu bearbeiten, benötigt sie die von der Polizei vergebene Tagebuchnummer. Möglichst genaue Angaben zur Tat (wann, wo, wie, was), Schäden und entwendeten Gegenständen, die mit Bildern dokumentiert sind, helfen den Prozess zu beschleunigen. Wichtig: Bei gestohlenen Gegenständen, wie Kamera, Tablet oder Fernseher, muss das Einbruchsopfer belegen, dass es diese besessen hat. Kaufbelege sollten also immer aufgehoben, teure Gegenstände für den "Ernstfall" fotografiert werden. Ein Muster für eine Wertgegenstandsliste ist hier zu finden: http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/107-wertgegenstandsliste/

Handwerker

Wenn Polizei und Versicherung alle benötigten Angaben haben und die Arbeiten vor Ort abgeschlossen sind, können die Aufräumarbeiten und Reparaturen beginnen. Der Handwerker kommt, um nach den Vorgaben der Versicherung, die Schäden an Türen und Fenstern zu reparieren. Doch nicht jeder Handwerksbetrieb kennt sich gleichermaßen mit den Möglichkeiten der Sicherungstechnik aus. Deshalb führt das LKA eine Liste von Unternehmen, die mechanische Sicherungseinrichtungen montieren: https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/praevention/kriminalpraevention/kriminalitaetsphaenomene/wohnungseinbruchdiebstahl/wer-macht-mein-haus-sicher/ Die aufgelisteten Betriebe haben erfolgreich in einem Aufnahmeverfahren nachgewiesen und sich verpflichtet, dass Sie die polizeilichen Empfehlungen beim Einbau von Sicherungstechnik umsetzen.

Polizeiliche Beratung

Viele Einbruchsopfer fühlen sich nach einem Einbruch unsicher und wissen nicht genau, an welchen Stellen im Haus oder in der Wohnung Nachrüstungsbedarf besteht. Die Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz setzen hier an und bieten individuelle, sicherheitstechnische und verhaltensorientiere Beratungen an: https://kriminalpraevention.rlp.de/de/einbruchschutz/wer-hilft-mir/polizeiliche-beratung/

Psychologische Hilfe

Neben den materiellen Schäden haben Einbruchsopfer oft noch lange mit den psychischen Folgen zu kämpfen. Schließlich ist jemand Fremdes in die eigenen vier Wände eingedrungen. Bei allen fünf rheinland-pfälzischen Polizeipräsidien gibt es Opferschutzbeauftragte. Diese bieten Betroffenen, Zeugen und Angehörigen persönliche oder telefonische Beratung und vermitteln weitere Hilfsangebote vor Ort: https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/opferschutz/opferschutzbeauftragte/ Darüber hinaus sind spezielle Einrichtungen und Organisationen, wie beispielsweise der Opferschutzverein "Weißer Ring", wichtige Ansprechpartner.

Weitere Informationen zum Thema Einbruch auch unter http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl-und-einbruch/einbruchsdiebstahl/

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
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Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: [email protected]
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