„Die Entscheidung der
Stadt über die Freigabe der Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag, 3. Januar,
2016, ist rechtlich vertretbar“. Zu dieser Entscheidung kam die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion (ADD). Der DGB Rheinhessen Nahe hatte die ADD mit
seiner Eingabe um Prüfung gebeten, da nach dessen Auffassung die
Rechtsverordnung der Stadt Bad Kreuznach rechtswidrig ist. „Ich bin froh, dass
nun Klarheit herrscht und unsere Entscheidung
bestätigt wurde“, sagt Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer.