ADD bestätigt Rechtsverordnung der Stadt zu verkaufsoffenem Sonntag

„Die Entscheidung der Stadt über die Freigabe der Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag, 3. Januar, 2016, ist rechtlich vertretbar“. Zu dieser Entscheidung kam die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Der DGB Rheinhessen Nahe hatte die ADD mit seiner Eingabe um Prüfung gebeten, da nach dessen Auffassung die Rechtsverordnung der Stadt Bad Kreuznach rechtswidrig ist. „Ich bin froh, dass nun Klarheit herrscht und unsere Entscheidung  bestätigt wurde“, sagt Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer.
Allgemein