Vogelgrippe

Generelle Stallpflicht im Westerwaldkreis

Keine gute Nachricht zum Jahreswechsel für die Halter von Freilandgeflügel und ihr Federvieh: Ab 02.01.2017 gilt wegen der Aviären Influenza (Vogelgrippe) im gesamten Gebiet des Westerwaldkreises eine generelle Aufstallungspflicht für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Strauße, Wachteln, Enten und Gänse. Dies bedeutet allerdings nicht zwingend, dass die Tiere in einen geschlossenen Stall eingesperrt werden müssen. Vielmehr legt die betreffende Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung fest, dass sie auch in einem Auslauf gehalten werden dürfen, der nach oben mit einer überstehenden, dichten Abdeckung sowie nach allen Seiten mit einem engmaschigen Gitter oder Netz gesichert ist, die das Eindringen von Wildvögeln sicher unterbinden.

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