POL-PDKH: Polizei zieht insgesamt positive Bilanz zum Narrenkäfig

Bad Kreuznach (ots) - Die Polizei zieht nach dem Narrenkäfig am 8.2.2018 in Bad Kreuznach insgesamt eine positive Bilanz, wenngleich es - auch im Vergleich zu den Vorjahren - nur zu einer geringen Reduzierung der Strafanzeigen kam.

Den deutlich überwiegenden Teil der Veranstaltung feierten die Närrinnen und Narren friedlich und ausgelassen im Käfig, wie es auch in der Pressekonferenz um 18 Uhr bereits mitgeteilt wurde. Allerdings bewahrheitete sich die dort bereits geäußerte Vermutung des Einsatzleiters Christian Kirchner, dass es im weiteren Verlauf noch zu einem Anstieg von Störungen kommen dürfte. So mussten die Einsatzkräfte der Polizei gerade ab ca. 19 Uhr mehrfach zu kleineren Rangeleien innerhalb und im unmittelbaren Umfeld des Käfigs ausrücken. Dabei konnten die Auseinandersetzungen durch die starke Polizeipräsenz zwar jeweils schnell unterbunden werden, beschäftigten die Polizei jedoch bis tief in die Nacht hinein, da in den Kneipen um den Narrenkäfig herum munter weitergefeiert wurde. Insgesamt wurden bislang 15 Strafanzeigen wegen Körperverletzung durch die Polizei aufgenommen. In vier Fällen gingen Randalierer auch gegen die Einsatzkräfte der Polizei vor, dabei wurden drei Polizeibeamte leicht verletzt. Gegen diese Täter wurden ebenfalls Strafanzeigen gefertigt. Daneben kam es noch vereinzelt zu Sachbeschädigungen und Beleidigungen. Insgesamt sieben Personen wurden vorübergehend in Gewahrsam genommen.

Schwerwiegende Sexualdelikte wurden der Polizei bislang glücklicherweise nicht bekannt, allerdings wussten einigen Personen offensichtlich nicht, dass die sexuelle Selbstbestimmung an den Fastnachtstagen nicht außer Kraft gesetzt ist. Insgesamt gegen drei Täter wurde ein Strafverfahren wegen sexueller Belästigung eingeleitet, nachdem sie Frauen an den Po "gegrapscht" haben. Der 2016 - auf Grund der Vorfälle um die Silvesternacht in Köln - ins Strafgesetzbuch aufgenommene Tatbestand sieht eine Strafe von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe vor, wenn andere Personen in sexuell bestimmter Weise berührt und dadurch belästigt werden. Gerade der Po- oder Busengrapscher wird damit eindeutig unter Strafe gestellt.

Für die Statistik: Im Vorjahr wurden durch die Polizei 39 Strafanzeigen gefertigt, in diesem Jahr waren bislang nur 28 Fälle bekannt geworden.

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