Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanverfahren zur Entwicklung eines Wohnquartiers auf der Hechtsheimer Höhe

(rap) Die im Mainzer Stadtgebiet noch vorhandenen Potenziale zur Nachverdichtung im Bestand und zur Aktivierung von Gebäudeleerständen sowie die Umnutzung von nicht mehr genutzten Militär- oder Brachflächen im Stadtgebiet reichen mittelfristig zur Deckung des hohen Wohnungsbedarfes nicht aus. Daher muss die Landeshauptstadt Mainz bestrebt sein, auch über die Heranziehung der oben genannten Flächenpotenziale für den Wohnungsbau hinaus weitere neue Wohnbauflächen zu generieren. Daher rücken auch Flächen in den planerischen Fokus, die derzeit noch als landwirtschaftliche Flächen genutzt werden und bislang im Flächennutzungsplan nicht primär als Siedlungserweiterungsflächen ausgewiesen sind. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnquartier Hechtsheimer Höhe (He 130)\" und die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes umfassen solche Flächen.