LKA-RP: Wie ich mein Zweirad vor Diebstahl schützen kann

LKA-RP: Wie ich mein Zweirad vor Diebstahl schützen kann

Mainz (ots) - Egal ob Fahrrad, Motorrad, Motorroller oder Mofa - sichern Sie Ihr Zweirad ausreichend gegen Diebstahl! Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz empfiehlt Ihnen, worauf es bei der wirksamen Sicherung und der Identifizierung eines Zweirades wirklich ankommt.

Elektrische / mechanische Sicherung des Motorrads

Die meisten Motorräder sind serienmäßig mit einer elektronischen Wegfahrsperre ausgerüstet. Ist dies nicht der Fall, wäre eine Nachrüstung sinnvoll. Die Wegfahrsperre verhindert das Starten oder Kurzschließen des Motorrads. Darüber hinaus ist es auch nicht mehr so einfach, das Kombischaltermodul auszuwechseln bzw. am Kombischalter zu manipulieren. Zusätzlich können Sie Ihr Motorrad mit einer Diebstahlwarnanlage (DWA) ausrüsten. Setzen Sie beide Sicherungsvorrichtungen konsequent ein. Einige Hersteller rüsten die Motorräder ab Werk mit einer DWA aus. Wurde das Motorrad ohne DWA und Wegfahrsperre geliefert, kann es beim Fachhandel nachgerüstet werden. Die Wegfahrsperre und DWA bieten zwar keinen absoluten Diebstahlschutz, verhindern aber, dass Unbefugte einfach aufsitzen und wegfahren - immer noch eine der häufigsten Diebstahlformen bei Motorrädern. Die Sicherung durch eine elektronische Wegfahrsperre oder DWA sollte einhergehen mit einer optimalen mechanischen Sicherung. Entscheiden Sie sich bei Ketten, Bügeln und Schlössern in jedem Fall für "geprüfte Qualität" und für hochwertiges Material wie durchgehärteten Spezialstahl und massive Schließsysteme. Viele Hersteller bieten ihre Produkte farblich gekennzeichnet nach Sicherungsklassen an. Die Schadenverhütung GmbH (VdS) bietet ein Verzeichnis von anerkannten Zweiradschlössern an (VDS-RL 2842). Das Verzeichnis kann im Internet angesehen werden.

http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl-und-einbruch/diebstahl-von-zweiraedern/sicherung-von-zweiraedern/

Sicherung von Fahrrädern

Die Fallzahlen beim Fahrraddiebstahl halten sich weiterhin auf hohem Niveau. Neuerdings haben es die Diebe auch auf hochwertige E-Bikes abgesehen. Untersuchungen zeigen, dass etwa jedes sechste gestohlene Fahrrad ungesichert abgestellt war und dass der Diebstahl aus umschlossenen Räumen wie Garagen, Keller und Verkaufsräume nur einen sehr geringen Anteil darstellt. Der Fahrraddiebstahl wird teilweise durch eine fehlende oder eine schlechte Sicherung (Billigschlösser) begünstigt. Häufig werden Fahrräder mit wirksamen Schlössern abgeschlossen, jedoch nicht angeschlossen. Das heißt, sie können mühelos weggetragen werden. Stabile Bügelschlösser und Panzerkabel schützen vor Diebstahl. Für ein passendes Schloss sollten rund zehn Prozent des Fahrradpreises eingerechnet werden. Je teurer und leichter ein Rad ist, umso schwerer und teurer sollte auch ein adäquates Schloss sein. Entscheiden Sie sich bei Ketten, Bügeln und Schlössern in jedem Fall für "geprüfte Qualität" und für hochwertiges Material wie durchgehärteten Spezialstahl und massive Schließsysteme. Viele Hersteller bieten ihre Produkte farblich gekennzeichnet nach Sicherungsklassen an. Der Verband der Schadensversicherer (VdS) bietet ein Verzeichnis von anerkannten Zweiradschlössern an (VDS-RL 2597). Haben Sie Ihr Fahrrad nach Möglichkeit immer im Blick. Schließen Sie den Rahmen und beide Räder stets an fest verankerte Gegenstände an.

Fahrradcodierung

Vielerorts bieten unterschiedliche Institutionen wie Versicherungen, Fahrradhändler, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), Vereine oder Institutionen, bei Vorlage eines Eigentumsnachweises eine alphanumerische Codierung des Fahrrads an. Diese besteht aus einer Kombination aus Buchstaben und Ziffern, an. Der Eintrag mit witterungsbeständig lackierter Gravur enthält die verschlüsselte Wohnanschrift des Eigentümers. Die Codiernummer setzt sich regional unterschiedlich zusammen.

Zum Beispiel folgendermaßen: - HH Stadt- bzw. Kreiskennung, analog dem Kfz-Kennzeichen Gemeindekennung (zwei- bzw. dreistellig)12345 Straßenschlüssel (fünfstellig) - 678 Hausnummer (dreistellig) - AB Initialen des Eigentümers (zweistellig) Viele Fundämter und alle Polizeidienststellen sind in der Lage, diesen Code zu "übersetzen" und als "Klarinformation" zu lesen. So kann sehr schnell eine Plausibilitätsprüfung erfolgen, die klärt, ob der Radfahrer möglicherweise tatsächlich der rechtmäßige Eigentümer ist. Ein weiterer Vorteil: Die Weitergabe und der Verkauf gestohlener Räder werden unattraktiv, da sich die Codiernummern nur sehr schwer wieder entfernen lassen. Ein Hehler wird dem Dieb die "heiße" - weil gekennzeichnete - "Ware" nicht abnehmen.

Kostenlose FAHRRADPASS-App der Polizei

Wer im Besitz eines Smartphones ist, kann die kostenlose FAHRRADPASS-App der Polizei für iPhones und Android-Smartphones nutzen. Sämtliche für die Identifizierung wichtigen Fahrrad-Daten können mit der FAHRRADPASS-App problemlos gespeichert werden. Darüber hinaus lassen sich über die FAHRRADPASS-App die Angaben mehrerer Fahrräder verwalten. Zudem können die Daten ausgedruckt oder per E-Mail verschickt werden, um sie bei Bedarf sofort an die Polizei beziehungsweise den Versicherer weiterleiten zu können. Mehr Tipps, wie Fahrradbesitzer ihren Drahtesel vor Dieben schützen können, sowie einen polizeilichen Fahrradpass enthält das Faltblatt "Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?". Das Faltblatt kann mit folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detail/25.html Die FAHRRADPASS-App ist kostenlos im App Store beziehungsweise im Google Play Store unter folgenden Links herunterladbar: App Store: https://itunes.apple.com/de/app/fahrradpass/id438072942?mt=8 Google Play Store: https://play.google.com/store/search?q=fahrradpass&c=apps

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Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
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Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: [email protected]
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