Pressemitteilung: „MainzPass“ löst ab 1. Januar 2019 „Sozialausweis“ ab (Änderungen bei Zielgruppe, ÖPNV-Nutzung und Umfang der Angebote)

(ekö) Der 1985 eingeführte Sozialausweis wurde, wie kürzlich berichtet, weiterentwickelt, in „MainzPass“ umbenannt und gilt ab 1. Januar 2019. Die Änderungen des neuen „MainzPass“ gegenüber dem bisherigen „Sozialausweis der Landeshauptstadt Mainz“ betreffen unter anderem den Personenkreis, der künftig Anspruch auf den „MainzPass“ hat. Beantragen können ihn Personen mit Hauptwohnsitz in Mainz, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt), Asylbewerberleistungsgesetz sowie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Zu den bisherigen Angeboten des Sozialausweises wird es eine weitere Sondermonatskarte für den ÖPNV geben. Dieses Angebot ist ein Modellprojekt und gilt zunächst für drei Jahre.\r\n\r\nWie läuft die Einführung ab, was benötigen die Anspruchsberechtigten, und wer gibt die neuen MainzPässe aus?\r\nNäheres entnehmen Sie bitte der Anlage im Download.