LKA-RP: Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (Ergänzung der Pressemitteilung des LKA Rheinland-Pfalz vom 29.12.2018)

LKA-RP: Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (Ergänzung der Pressemitteilung des LKA Rheinland-Pfalz vom 29.12.2018)

Mainz (ots) - Das Auslieferungsverfahren gegen den gestern aufgrund eines Europäischen Haftbefehls der niederländischen Justiz in Mainz festgenommenen 26-jährigen Syrers wird durch die rheinland-pfälzische Zentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus, die bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz angesiedelt ist, geführt.

Nach dem Inhalt des Haftbefehls besteht der dringende Verdacht, dass der Festgenommene an Vorbereitungen zur Durchführung eines Terroranschlags in den Niederlanden beteiligt war. Es wird um Verständnis gebeten, dass die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz derzeit keine Angaben zu den konkreten Anschlagszielen macht. Die diesbezüglichen Ermittlungen führen die Strafverfolgungsbehörden in Rotterdam. Entsprechende Anfragen sind nach dort zu richten. Bitte wenden Sie sich hierzu an: Wim HOONHOUT +316-11012872 [email protected]

Der Festgenommene ist heute Morgen der Haftrichterin beim Amtsgericht in Mainz vorgeführt worden, die eine Festhalteanordnung erlassen hat. Die Generalstaatsanwaltschaft wird schnellstmöglich den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei dem Oberlandesgericht Koblenz beantragen. Mit einer oberlandesgerichtlichen Entscheidung hierüber ist nicht vor Ende der kommenden Woche zu rechnen. Bis dahin verbleibt der Festgenommene in Deutschland in Haft.

Der Festgenommene hat sich zuletzt in der Wohnung eines Cousins von ihm in Mainz aufgehalten und war bei seiner Festnahme unbewaffnet. Die Durchsuchung der Wohnung und die weiteren bisherigen Ermittlungen ergaben keine Hinweise darauf, dass der Cousin oder andere in Deutschland lebende Personen an den Anschlagsvorbereitungen beteiligt waren oder auch nur davon wussten.

Aus diesem Grund wurde bislang kein Ermittlungsverfahren in Deutschland eingeleitet. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden sind derzeit ausschließlich im Wege der Rechtshilfe für die niederländischen Behörden tätig.

Die weiteren Abklärungen dauern noch an.

Koblenz, den 30.12.2018

DER GENERALSTAATSANWALT In Vertretung Mario Mannweiler Leitender Oberstaatsanwalt [email protected]

Rückfragen bitte an:
Wim HOONHOUT
+316-11012872
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