Pressemitteilung: Amt für Jugend und Familie vermittelt ab 18. Februar 2019 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege

(ekö) Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche und flexible Betreuungsform, die ausschließlich oder ergänzend zu anderen Betreuungsformen wie Krippen, Kindergärten und Horten angeboten kann. Sie ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsalternative im familiennahen Umfeld und wird für alle Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren gefördert. Die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter und -väter (Tagespflegepersonen) oder durch Betreuungspersonen im eigenen Haushalt (früher „Kinderfrauen“ genannt) hat sich seit vielen Jahren als Betreuungsform bewährt.