Mehr Sicherheit für die Arbeiter auf Straßenbaustellen

Mit den bundesweit eingeführten neuen technischen Regeln für Arbeitsstätten "ASR A 5.2 - Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen" im Dezember 2018 soll für mehr Sicherheit der Arbeiter auf Straßenbaustellen und den Unterhaltungsdienst der Straßenmeistereien gesorgt werden.

Zusätzliche Sicherheitsabstände zwischen den Arbeitern auf Straßenbaustellen und dem vorbeifließenden Verkehr sollen die Arbeitssicherheit verbessern.

Diese zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen werden künftig auch bei der Absicherung von Baustellen kürzerer Dauer - sog. Tagesbaustellen - vermehrt zu Vollsperrungen führen, weil die Restfahrbahnbreite nicht mehr gegeben sein wird.

Der Verkehrsteilnehmer muss sich bei kurzzeitigen Vollsperrungen, ggfls. mittels Ampelschaltung, auf längere Wartezeiten einstellen. Je nach Erfordernis kann bei Vollsperrung auch eine Umleitung des Verkehrs eingerichtet werden.

Die Verkehrsteilnehmer werden im Sinne der Sicherheit für die Arbeiter auf Straßenbaustellen für die hierdurch künftig vermehrt auftretenden Behinderungen um Verständnis gebeten.

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