POL-PPMZ: Ingelheim – Versammlungen in Ingelheim verlaufen weitestgehend störungsfrei

POL-PPMZ: Ingelheim - Versammlungen in Ingelheim verlaufen weitestgehend störungsfrei

Mainz (ots) Samstag, 17. August 2019, 13:30 - 18:30 Uhr Zwei angemeldete Versammlungen sind am Samstagnachmittag in Ingelheim weitestgehend friedlich und störungsfrei verlaufen. Die Anmeldung einer Versammlung der Partei "Die Rechte" hat zu einer Gegenversammlung mit drei Kundgebungsorten geführt. Die insgesamt ca. 600 Gegendemonstranten haben mit einem lautstarken, flexiblen und nach eigenen Aussagen, bunten Protest ihre Meinung zu dem Motto der Partei "Die Rechte" kundgetan. An deren Versammlung haben insgesamt 34 Personen teilgenommen. Während des Aufzugs ist ein Opel Corsa mit Lautsprechern mitgeführt worden. Um die Auflage einer Maximallautstärke einzuhalten, ist die Anlage durch die Versammlungsbehörde zuvor eingepegelt und versiegelt worden. Die Polizeidirektion Mainz hat mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik und insgesamt 380 Einsatzkräften die Versammlungsfreiheit für alle Versammlungen gewährleistet, darüber hinaus aber auch mit Verkehrskräften die Verkehrsbehinderungen in Ingelheim auf ein Minimum reduziert. Während der Versammlungen ist es durch Gegendemonstranten zu Blockaden der Aufzugsstrecke gekommen. Der kurzzeitige Verdacht, dass sich mehr als 100 Gegendemonstranten vor einer Blockade vermummen, bestätigte sich glücklicherweise nicht. Insgesamt sind sechs Straftaten registriert worden. Ein 60-jähriger Teilnehmer des Aufzugs der Partei "Die Rechte" fiel mit einem verbotenen Schriftzug als Tattoo auf. Dies erfüllt den Straftatbestand "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen". Der Anmelder des Aufzugs skandierte volksverhetzende und ausländerfeindliche Parolen. Gegen beide Personen werden Ermittlungsverfahren eingeleitet. In zwei Fällen wurden Strafanzeigen wegen Beleidigung erstattet und zwei weitere Personen leisteten Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, weil sie polizeilichen Verfügungen nicht Folge leisteten. Rückfragen bitte an:

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