LKA-RP: Sicher unterwegs mit dem E-Scooter

LKA-RP: Sicher unterwegs mit dem E-Scooter

Mainz (ots) Sie sind schnell, wendig und in vielen Städten ausleihbar: die E-Scooter. Doch da es sich bei den kleinen "Flitzern" um sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge handelt, gibt es für Fahrer einige grundlegende Dinge zu beachten. Die Polizei Rheinland-Pfalz hat die wichtigsten Tipps zusammengefasst, damit der sicheren Fahrt nichts im Wege steht. Elektrokleinstfahrzeuge, und dazu zählen E-Scooter, sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h. Ein Führerschein ist für die Fahrt nicht erforderlich, doch sollten Fahrer das 14. Lebensjahr erreicht haben. Bei einigen Ausleihdiensten liegt das Mindestalter sogar bei 18 Jahren - hier sollten Nutzer unbedingt vor der ersten Fahrt einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werfen. "Eine Helmpflicht besteht nicht", so LKA-Verkehrsexperte Volker Weicherding. "Wir empfehlen jedoch für die eigene Sicherheit einen zu tragen, um so bei Stürzen besser geschützt zu sein." Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die relativ kleinen Räder anfälliger für Unebenheiten sind und im Stehen der Schwerpunkt ungünstig für Brems- und Ausweichmanöver ist - Stürze sind da, selbst bei geübten Fahrern, nicht immer zu vermeiden Doch wo darf überhaupt gefahren werden? Hier herrscht bei vielen Fahrern Unklarheit, wie LKA-Verkehrsexperte Volker Weicherding erläutert: "E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen gefahren werden, sondern nur auf Radwegen." Sollten solche nicht vorhanden sein, darf auf der Fahrbahn bzw. auch im verkehrsberuhigten Bereich gefahren werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich das Gleiche. Dort ist auch die Nutzung des Seitenstreifens möglich. Und auch wenn es für viele verlockend ist: E-Scooter dürfen nicht zu zweit genutzt werden. Hier droht den Fahrern sonst ein Bußgeld. Weitere Tipps für die sichere Fahrt in Kürze: Weitere Informationen rund um den E-Scooter und die Zulassung finden Sie auch beim ADAC unter: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/e-mobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/ Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
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