Pressemitteilung: Feuerwerke an Silvester: Verbotszonen beachten!

(rap) Ordnungsdezernentin Manuela Matz weist zum Jahresende 2019 darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich (§ 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung) verboten ist!