POL-PPRP: Tipps zu Online-Einkäufen

POL-PPRP: Tipps zu Online-Einkäufen

Präsidiumsbereich (ots)Hinweise darauf, dass die Ware im Lager vorhanden ist und als sofort lieferbar deklariert ist, obwohl sie auf anderen Seiten nicht mehr lieferbar ist oder nur nach langer Lieferzeit wieder, sind ein weiteres Indiz für einen Fake-Shop. Wer Opfer eines Fake-Shops geworden ist, sollte Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten und sich umgehend bei seinem Geldinstitut erkundigen, ob es den gezahlten Kaufpreis zurückholen kann. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies meist noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Rheinpfalz
Jan Liebel
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: [email protected]
www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.