LKA-RP: Kampf gegen Abzocke – Fake-Shops erkennen

LKA-RP: Kampf gegen Abzocke - Fake-Shops erkennen

Mainz (ots) Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben Tipps zum sicheren Onlineshopping Die goldene Uhr im Sale, die teure Tasche zum Schnäppchenpreis - viele Online-Shops werben im Internet mit unschlagbar günstigen Preisen. Doch Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht blenden lassen: Denn hinter einigen Schnäppchen verbergen sich Kriminelle, die mit gefälschten Internet-Verkaufsplattformen, sogenannten Fake-Shops, Einkäufer abzocken wollen. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben im Rahmen der Präventionskampagne "Genug Betrug" Tipps und Hinweise, wie man sich vor dieser Abzocke beim Onlineshopping schützen kann. Fake-Shops sind auf den ersten Blick schwer von seriösen Online-Verkaufsplattformen zu unterscheiden. Real existierende Webseiten werden von den Betrügern einfach kopiert und wirken auf den ersten Blick oft seriös. Dazu werden gerne Produkte angeboten, die in anderen Online-Shops vergriffen sind, oder die Waren werden zu einem günstigeren Preis als anderswo angeboten. Eins haben alle Fake-Shops gemeinsam: Die Bezahlung erfolgt über die riskante Vorauskasse, warnt LKA-Präventionsexperte Michael Krausch: "Die Vorauskasse ist gefährlich, weil Sie das Geld überweisen müssen, noch bevor Sie die Ware erhalten. Für Betrüger ist das ideal, da Sie das Geld im Nachhinein auch meist nicht zurückerlangen können." Zwar wird auf manchen Seiten auch eine andere, sicherere Bezahlmethode angeboten. Will man diese jedoch auswählen, erscheint der Hinweis, dass diese Methode aus technischen Gründen gerade nicht möglich sei. Auf diese Weise werden Verbraucher dann doch zur Zahlung per Überweisung verleitet. Nach der Bezahlung wird entweder nichts oder Ware mit minderwertiger Qualität geliefert. Oft täuschen die Händler sogar Lieferschwierigkeiten vor und vertrösten Betroffene wochenlang, um sie daran zu hindern, weitere Schritte einzuleiten. In anderen Fällen ist der Anbieter überhaupt nicht mehr erreichbar und reagiert auch nicht mehr auf E-Mails. Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben sieben einfache Tipps zum Schutz vor Fake-Shops: Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite ein Impressum vorzuhalten und darin unter anderem den Firmennamen, die geographische Adresse und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Unstimmigkeiten im Impressum oder fehlende Kontaktdaten können ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen Fake-Shop handelt. Ist auf der Internetseite überhaupt kein Impressum vorhanden, sollte auf gar keinen Fall dort bestellt werden. Vor dem ersten Kauf gilt es, sich über den Ruf des Unternehmens zu informieren. Kundenbewertungen können gefälscht sein. Hier gilt es misstrauisch zu bleiben. Informieren Sie sich bei unterschiedlichen Bewertungsportalen und sozialen Medien, ob Verbraucher bereits negative Erfahrungen mit diesem Shop machen mussten. Holen Sie sich ein Meinungsbild ein. Verwendet der Shop ein Gütesiegel, kann durch einen Mausklick auf das Siegelemblem überprüft werden, ob der Online-Shop es rechtmäßig verwendet. Bei frei erfundenen, nichtssagenden Labels ist Vorsicht geboten. Unter http://internet-guetesiegel.de/ sind vertrauenswürdige Siegel zusammengestellt. Sichere Zahlungsmethoden bieten einen guten Schutz. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder das Erteilen einer Einzugsermächtigung, also die Zahlung per Lastschriftverfahren. Teilweise ist es auch möglich über Zahlungsdienstleister die Zahlung erst nach 14 Tagen zu veranlassen. Zahlen Sie nicht mit riskanten Zahlungsmethoden wie der Vorauskasse, wenn Sie den Onlineshop nicht kennen. Wird das Produkt auffallend günstiger angeboten als in anderen Shops, ist Skepsis angebracht. Um den Bestellvorgang abzuschließen, muss der Bestellbutton mit der Aufschrift "Zahlungspflichtig bestellen", "Jetzt kaufen" oder "Zahlungspflichtig buchen" beschriftet sein. Sollte es auf dem Bestellbutton nur "Anmelden" oder "Bestellen" heißen, ist Vorsicht geboten. Hinweise darauf, dass die Ware im Lager vorhanden ist und als sofort lieferbar deklariert ist, obwohl sie auf anderen Seiten nicht mehr lieferbar ist oder nur nach langer Lieferzeit wieder, sind ein weiteres Indiz für einen Fake-Shop. Wer Opfer eines Fake-Shops geworden ist, sollte Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten und sich umgehend bei seinem Geldinstitut erkundigen, ob es den gezahlten Kaufpreis zurückholen kann. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist das meist noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Verbraucher sollten hierfür alle Beweise für Ihren Online-Kauf - ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails - sichern. Weitere Informationen Sie haben noch Fragen rund um Fake-Shops? Dann melden Sie sich jetzt noch für das gemeinsame Web-Seminar der Verbraucherzentrale und des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz in Kooperation mit den Digitalbotschaftern am Montag, 16. März 2020 um 18 Uhr an: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp Weitere Informationen zum sicheren Online-Einkauf bieten Verbraucherzentrale und Polizei auf ihren Internetseiten unter folgenden Links: www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/abzocke-online-wie-erkenne-ich-fakeshops-im-internet-13166 www.cybersicherheit-rlp.de Weitere Auskünfte, Hilfen und schriftliche Informationen gibt es bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale sowie in den Polizeipräsidien. Rückfragen bitte an: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
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