Patientenverfügung: Sinnvoll in aktuellen Tagen

Patientenverfügungen sind Willensbekundungen einer ein-willigungsfähigen Person zu medizinischen und be-gleitenden Maßnahmen für den Fall der Einwilligungsunfä-higkeit. Sie sind nicht zu verwechseln mit dem Testament im ursprünglichen Sinn, das Bestimmungen für die Zeit nach dem Tod trifft.

Gerade in der aktuellen Zeit des Corona Virus sollte daher jeder einzelne Vorsorgen. Dabei ist die Patientenverfügung nur ein einfaches Formular, welches ausgefüllt werden muss un den man seine Wünsche, zum Beispiel über die entscheidende Person, äußern kann.

Schriftliche Form ist empfehlenswert, aber nicht zwingend. Sie sichert aber den Nachweis. Auch empfiehlt es sich, Zeugen mit unterschreiben zu lassen, die den Nachweis des Vollbesitzes der geistigen Kräfte des Verfügenden be-stätigen können. Zeugen können Familienangehörige, Bekannte oder auch der behandelnde Arzt sein.
Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Eine no-tarielle Beglaubigung der Unterschrift des Verfügenden hat aber den Vorteil des Nachweises der Identität des Verfü-genden.
Selbst zugefügte Ergänzungen sollten mit zusätzlicher Un-terschrift versehen werden.

Sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

  • Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
  • keinen Sinn macht die Kombination von Vorsorgevoll-macht und Betreuungsverfügung (siehe dazu Punkt III der Vorsorgevollmacht)

Sinnvoll ist zusätzlich, der verfügenden Person eine Kopie zu übermitteln, sodass Entscheidungen auch von außerhalb ohne persönlichen Kontakt möglich ist.

Vorlagen für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finden Sie unter: https://www.laek-rlp.de/patienten/patientenverfuegung/

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