Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen - Landwirte in Rheinland-Pfalz dürfen ab 16. Juli brachliegende Ackerflächen zur Beweidung nutzen oder zu Futterzwecken mähen. Diese Ausnahmegenehmigung betrifft Landwirte, die im Rahmen der Beantragung…
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Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen - Landwirte in Rheinland-Pfalz dürfen ab 16. Juli brachliegende Ackerflächen zur Beweidung nutzen oder zu Futterzwecken mähen. Diese Ausnahmegenehmigung betrifft Landwirte, die im Rahmen der Beantragung…