Ordnungsamt Koblenz: 12 Verstöße bei Jugendschutzkontrollen festgestellt; Gaststätten sind angesichts der Pandemie zu voll

„Es ist schockierend, wie einfach Minderjährige an branntweinhaltigen Alkohol gelangen“, lautete das Fazit von Anja Endres, hauptverantwortliche Sachbearbeiterin in Sachen Jugendschutz beim Ordnungsamt der Stadt Koblenz infolge einer breitflächig angelegten Jugendschutzkontrolle am Freitagabend. Zehn Innendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter des Sachgebiets Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten des Ordnungsamtes überprüften in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Koblenz sowie dem Gemeinsamen Sachgebiet Jugend des Polizeipräsidiums Koblenz die Einhaltung der Jugendschutzvorschriften. „Angesichts der aktuellen Lage wurde darüber hinaus die Einhaltung der Corona-Restriktionen und die Umsetzung der entsprechenden Hygienevorschriften für Gaststätten überprüft“ ergänzte die zuständige Sachbearbeiterin für Gaststättenangelegenheiten, Lena Lehwald. Es wurden insgesamt 36 Gaststätten kontrolliert; 12 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und sieben Verstöße gegen die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) wurden festgestellt.   Die Kontrolle vollzog sich dabei in zwei Teilen: In einem ersten Schritt wurden sogenannte Testkäufe von Alkohol oder Tabakwaren durch Jugendliche durchgeführt. Die Testkäufer waren dabei Schüler der Höheren Berufsfachschule Fachrichtung Polizei im Alter von 16 bis 17 Jahren, die zuvor allesamt eine Einweisung in ihre Aufgabe erhielten. Es sei wichtig, dass die Jugendlichen genau wissen, wie sie sich zu bei den Testkäufen zu verhalten haben, denn nur, wenn sich die Testkäufer korrekt verhielten, sei es möglich einen Verstoß entsprechend zu ahnden. So beispielsweise durften die Jugendlichen bei der Bestellung keine falschen Angaben in Bezug auf ihr Alter machen. Auch wurden keine Jugendlichen ausgewählt, die kurz vor der Vollendung des 18. Lebensjahres stehen, oder die wesentlich älter aussehen, als sie tatsächlich sind, um die Wirte nicht vorsätzlich auf eine falsche Spur zu locken. „Bei all unseren Testkäufern schien es allein dem Aussehen nach mindestens fraglich, ob sie volljährig sind; da ist es einfach Pflicht des Kellners, nach dem Alter zu fragen“, betonten die Organisatoren. Oftmals passierte dies jedoch nicht, vielmehr erhielten die Jugendlichen auf Bestellung Cocktails, Longdrinks und anderen harten Alkohol. „Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir immer wieder Kontrollen durchführen. Uns ist bewusst, dass die Gastronomie aktuell eine harte Zeit durchmacht - aber das kann nicht zu Lasten des Jugendschutzes gehen. Durch die Kontrollen sorgen wir für eine Sensibilisierung bei den Gastwirten“, erklärten die Kontrolleure, die weiter regelmäßig Überprüfungen durchführen wollen. „Gleichermaßen möchten wir betonen, dass es Gastwirte gab, die sich vorbildlich verhalten und nach dem Ausweis gefragt haben.“ Im Zweifel sei es immer besser, einmal zu oft gefragt zu haben – denn ansonsten drohe ein empfindliches Bußgeld; von der Gefahr, die von branntweinhaltigem Alkohol für die Jugendlichen ausgeht und den hiermit verbundenen, drohenden Schäden ganz zu Schweigen.   Im zweiten Teil der Kontrolle überprüften die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes, des Jugendamtes und der Polizei in 14 zuvor festgelegten Gaststätten, ob sich nach 24 Uhr noch Jugendliche in den Lokalitäten aufhielten. In zwei Gaststätten wurden auch nach Mitternacht noch Jugendliche angetroffen. Hier wurde ein Bußgeldverfahren gegenüber den Betreibern eingeleitet, zusätzlich erfolgte eine Mitteilung an die Erziehungsberechtigten der Jugendlichen. Eine Gaststätte, in der eklatant gegen Mindestabstand, Kontakterfassung sowie weitere Hygienevorschriften der 11. CoBeLVO verstoßen wurde, musste zudem gänzlich geräumt werden. Nach Feststellung der Personalien wurde eine begrenzte Anzahl an Gästen, entsprechend den Vorgaben der 11. CoBeLVO, wieder eingelassen. „Insgesamt verliefen beide Kontrollen jedoch ohne Zwischenfälle und mit großem Engagement aller Beteiligten“, zeigten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ordnungsamt, Polizei und Jugendamt zufrieden. Zeitgleich appellierten die Ordnungsbeamtinnen- und -beamten jedoch mit Blick auf die jüngsten Entwicklungen der Pandemie und das Wiederansteigen der Corona-Fälle an das Gewissen der Gastronomen: „Bei allem Verständnis für die schwierige Situation der Gewerbetreibenden, muss man feststellen, dass ein Großteil der Gaststätten einfach zu voll ist und der Mindestabstand nicht eingehalten wird. Das können wir so nicht hinnehmen und werden auch hier Verfahren einleiten, denn es geht um nicht weniger als die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger.“
Allgemein