3. Stadtrat im September 2020 – Queerbeauftragte gewählt – Wahlordnung für Jugendrat geändert

Oberbürgermeister David Langner begrüßte die Koblenzer Ratsmitglieder zur dritten Sitzung im laufenden Monat. Die Oktober-Sitzung wurde wegen einer Belegung in der Rhein-Mosel-Halle in den September vorgezogen.   Unter Tagesordnungspunkt 1 wählte der Stadtrat mehrheitlich Frau Ruby Nilges zur ersten Queerbeauftragte nder Stadt Koblenz. Bereits in der Juni-Sitzung hatte sich das Gremium für die Einrichtung dieser ehrenamtlichen Stelle ausgesprochen, für die eine Aufwandsentschädigung von 300,- pro Monat gezahlt wird. Die Beauftragte vertritt die Interessen der queeren Bevölkerung und ist Vermittlerin zwischen der Stadtverwaltung und den in Koblenz lebenden Menschen.   Im Jahr 2008 wurde zum ersten Mal in Koblenz ein Jugendrat gewählt. Für November 2020 steht eine erneute Wahl an. Bisher wurden die Wahlen an allen weiterführenden Schulen ausschließlich als Urnenwahl durchgeführt. Falls es wegen der Corona-Pandemie zu einer oder mehreren Schulschließungen käme, wäre eine korrekte Durchführung der Wahl nicht möglich. Die Folge wäre, dass ab Januar kommenden Jahres kein aktiver Jugendrat bestehen würde. Daher wurde einstimmig die Satzung für die Wahl des Jugendrates geändert, so dass auch eine Briefwahl ermöglicht wird.   Der Stadtrat beschloss ferner einstimmig die Teilnahme der Stadt am Investitionspakt „Sportstätten“ und am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, um die Generalsanierung der Bezirkssportanlage Schmitzers Wiese auf den Weg zu bringen. Die Stadt erhofft sich eine 90%-Förderung um zum Beispiel einen Tennenplatz in einen unverfüllten Kunstrasenplatz umzubauen und einen Ersatzneubau für das Platzgebäude zu erstellen.   Der Stadtrat stellt regelmäßig eine Prioritätenliste für die Sportanlagenförderung durch das Land Rheinland-Pfalz auf. Die Prioritätenliste für 2021 sieht auf Platz 1 die Generalsanierung der Bezirkssportanlage Schmitzers Wiese, an Platz zwei die Generalsanierung der Fechthalle Oberwerth vor. Auf dem dritten Platz stehen die Umbaumaßnahmen an der vereinseigenen Schützenanlage der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Ehrenbreitstein. Der Rat stimmte dem Verwaltungsvorschlag einstimmig zu.   Ebenfalls einstimmig votierte der Rat für die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 338 „Städtebauliche Neuordnung im Stadtteil Goldgrube“. Der Bereich zwischen der Linden-, Gutenberg-, Eduard-Müller- und Beatusstraße weist eine verhältnismäßig homogene Wohngebietsstruktur auf. In den Randbereichen des Gebiets finden sich teilweise gewerbliche Nutzungen wieder. Im Hinblick auf den vorhandenen städtebaulichen Dichtegrad, die bislang grün- bzw. gärtnerisch genutzten rückwärtigen Grundstücksbereiche, der hiermit verbundenen Wohnumfeldqualität sowie den auch klimatischen Belangen, werden städtebaulich regelnde Eckpunkte erforderlich, um den bestehenden Quartiercharakter bei zukünftigen Entwicklungen nicht zu überformen.   Ein weiterer Aufstellungsbeschluss betrifft den Stadtteil Güls. Der Stadtrat beschloss einstimmig die Aufstellung des BPlans Nr. 341 „Moselweinstraße“. Planungsziel ist die Gliederung des sich im Umbruch befindenden Quartiers um den touristisch geprägten Bereich des Stadtteils Güls. Insbesondere soll eine maßvolle Weiterentwicklung der Bebauung entlang der Moselweinstraße unter Berücksichtigung des ortstypischen Charakters ermöglicht werden. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Überplanung des baulichen Bestandes. Eine Nachverdichtung der Flächen oder die Schaffung neuer Bauflächen ist primär nicht beabsichtigt. Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, da die Fläche des Geltungsbereichs mit 1,2 ha deutlich unter dem Grenzwert von 20.000 qm liegt.   Die Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung sollte auf Wunsch des Stadtrates verändert werden. Um einen höheren Anreiz zur Begrünung von Dächern zu schaffen, sollte der Reduktionsbeitrag bei den Entwässerungsgebühren erhöht werden. Die alte Satzung sah lediglich eine Reduktion der Gebühren um 20% vor. Die neue Satzung, die der Rat einstimmig beschloss, sieht je nach Dachneigung und Intensivität der Dachbegrünung eine Reduktion von 30 bis zu 80% vor.   Ferner beschäftigte sich der Stadtrat noch mit 9 Anträgen und 3 Anfragen aus seinen Reihen. In einer nichtöffentlichen Sitzung wurden 6 Tagesordnungspunkte behandelt.
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