Pressemitteilung: Landeshauptstadt Mainz erreicht „Gefahrenstufe Rot“

(rap) Zulässige Personenzahl bei Veranstaltungen wird weiter reduziert - Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit maximal 5 Personen oder zwei Hausständen Alkoholverkaufsverbot zwischen 23.00 und 6.00 Uhr, Sperrzeit ab 23.00 Uhr.