Pressemitteilung: Privatfeiern in Mainz weiterhin mit maximal 10 Personen

(rap) Das Land-Rheinland-Pfalz hat in seiner 5. Änderung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung (11.CoBeLVO) festgelegt, dass als landesweite Obergrenze maximal 25 Personen bei privaten Zusammenkünften und Feiern mit zuvor eindeutig festgelegtem Personenkreis in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen erlaubt sind.