Pressemitteilung: Maifeiertag: Ausgangssperre wird kontrolliert

(rap) Der Maifeiertag steht vor der Tür – daher weisen Polizei und Ordnungsbehörden drauf hin, dass die Einhaltung der aufgrund der hohen Inzidenz von 22.00 bis 5.00 Uhr gültigen Ausgangssperre kontrolliert wird. Insbesondere die in der Nacht vom 30. April bis 1. Mai üblichen Zusammenkünfte („Hexennacht“) sind definitiv kein triftiger Grund für eine Ausnahme von der Ausgangssperre.