(rap) Die Verwaltung der Landeshauptstadt Mainz hat das am 7. Juni 2021 an Oberbürgermeister Michael Ebling überreichte Bürgerbegehren „Klimaentscheid Mainz“ eingehend rechtlich und tatsächlich geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass das vorgelegte Begehren aufgrund der Nichterfüllung der Voraussetzungen des §17a der Gemeindeordnung (GemO) als unzulässig abzulehnen ist.