Fast doppelt so schwer wie erlaubt

Am Samstag gegen 00:20 Uhr fiel den Beamten der Autobahnpolizei Kaiserslautern ein Klein-LKW mit Zwillingsbereifung auf, welcher auf der BAB 6 von Kaiserslautern in Richtung Saarbrücken unterwegs war. Diese LKW haben in der Regel ein zulässiges Gesamtgewicht von ca. 7000 kg, werden aber häufig auf 3500 kg abgelastet. Damit fallen sie u.a. nicht mehr unter die Regelungen des Fahrpersonalgesetzes, das heißt es muss kein Tachograph verbaut werden und der Fahrer muss keine Fahrerkarte haben. Da diese Fahrzeuge durch die Ablastung nur noch eine geringe Zuladung haben, sind sie häufig überladen. Der LKW wurde auf dem Rasthof Ramstein einer Kontrolle unterzogen. Hier stellte sich tatsächlich heraus, dass der LKW von ehemals 7000 kg auf 3500 kg abgelastet wurde. Laut Fahrzeugschein verblieb eine Nutzlast von etwas über 300 kg. Laut Frachtpapieren hatte der Fahrer vier Stahlträger von insgesamt ca. 2000 kg geladen. Um das tatsächliche Gewicht festzustellen, wurde das Fahrzeug auf eine Waage begleitet, wo es verwogen wurde. Die Wägung ergab ein Gewicht von 6900 kg, was einer Überladung von 97 % entspricht. Zu allem Überfluss stellte sich noch heraus, dass die Ladung zudem nicht richtig gesichert war. Die Weiterfahrt wurde vor Ort bis zur Umladung des Fahrzeuges untersagt. Der Fahrer musste ein Bußgeld bezahlen, außerdem wird ein Einziehungsverfahren gegen den Halter betrieben.

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