Holztransport mit 54,5t unterwegs – außerdem weitere Untersagungen der Weiterfahrt

Beamten der Schwerlastkontrolltruppe der PD Wittlich führten am heutigen Morgen bis zum Mittag auf der A-64 in Richtung Trier, Höhe Biewerbachtalbrücke, eine stationäre Kontrolle des gewerblichen Güterkraftverkehrs durch. Dabei wurde mehrfach die Weiterfahrt untersagt. Bei dieser Kontrolle stellten die Beamten unter anderem zwei ausländische Sattelzüge fest, die auf der A-64 verbotswidrig überholten. Die Fahrer wurden gestoppt und es wurde jeweils ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bevor die Fahrer ihre Fahrt fortsetzen konnten, wurde vor Ort je eine Sicherheitsleistung einbehalten.

Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurde ein Gliederzug gestoppt, welcher die zulässige Gesamtlänge überschritt. Auch hier erwartet Fahrer und verantwortliches Unternehmen ein Bußgeld. Nachdem der Fahrer die ausziehbare Deichsel vor Ort eingezogen hatte und der Zug so die zulässigen 18,75 m einhielt, wurde die Weiterfahrt gestattet.

Bei einem weiteren Sattelzug aus Rumänien stellten die Beamten bei der Kontrolle an der Bereifung einen erheblichen Mangel fest, so dass auch hier die Weiterfahrt untersagt werden musste und der Sattelzug zu einem Reifendienst begleitet wurde. Erst nachdem der Mangel durch Wechsel eines Reifens behoben war, wurde die Weiterfahrt auch hier wieder gestattet. Den Fahrer und Halter erwartet hier ebenfalls ein Bußgeldverfahren und eine Sicherheitsleistung wurde auch hier einbehalten.

Zuvor hatten die Beamten einen weiteren Sattelzug aus Frankreich gestoppt, dessen Ladungssicherung nicht vorschriftsmäßig war. Der Fahrer musste vor Ort die Ladung, bestehend aus 23 Tonnen Spülmaschinentaps, nachsichern und konnte nach Zahlung einer Sicherheitsleistung die Weiterfahrt antreten.

Zum Schluss wurde bei dieser Kontrolle dann noch ein Holztransport aus Luxemburg gestoppt. Hierbei staunten die Beamten zunächst über den Beifahrer des Holztransportes. Denn im Führerhaus befand sich neben dem Fahrer ein 2-jähriges Kleinkind. Dies war jedoch so vorbildlich in einem Kindersitz gesichert, dass die Beamten sich der Ladung widmen konnten. Die Ladung hier bestand aus Fichtenstämme von je ca. 5m Länge. Da sich bei der Kontrolle immer mehr der Verdacht einer Überladung erhärtete, wurde der Holztransport auf einer nahegelegenen Waage verwogen. Dabei wurde ein Gesamtgewicht des Holztransportes von fast 54,5 t festgestellt. Dabei hatte alleine der Sattelanhänger mit dem Holz das zulässige Gesamtgewicht von 40t bereits überschritten. Die Weiterfahrt wurde für den Sattelzug untersagt. Wegen dem Kleinkind erlaubten die Beamten dem Fahrer allerdings die Weiterfahrt mit der Zugmaschine alleine, was jedoch offensichtlich den verantwortlichen Chef des Fahrers nicht gefiel und der Fahrer sollte vor Ort warten, bis das Holz umgeladen werden sollte. Erst nach einem eingehenden Gespräch eines Beamten mit dem Chef lenkte dieser ein und gestattete seinem Fahrer das Kleinkind nach Hause zu fahren. Der Sattelanhänger mit dem Holz verblieb vor Ort und soll im Laufe des Nachmittags umgeladen werden. Fahrer und Chef erwartet und ein hohes Bußgeld.

Bei anderen Fahrern stellten die Beamten noch Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten fest. Entsprechende Berichte werden gefertigt und die Fahrer bekommen auch hier ein Bußgeld.

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