Schockanrufe durch falsche Polizeibeamte

Aktuell gehen bei der Polizei Idar-Oberstein vermehrt Anzeigen über sogenannte Schockanrufe durch falsche Polizeibeamte ein. Es handelt sich hierbei um eine weitere perfide Methode von Betrügern um Schreckmomente der Angerufenen zu betrügerischen Zwecken zu nutzen. Die sogenannten "Schockanrufer" sind Personen, die am Telefon die Notlage eines Familienmitglieds vorgaukeln, für das sie in der Folge unter verschiedenen Vorwänden einen hohen Geldbetrag fordern. Geschildert wird zum Beispiel, dass ein naher Angehöriger in einen schweren Unfall, mit tödlichem Ausgang, verwickelt gewesen ist und nun sogar Haft drohe. Zur Vermeidung einer Inhaftierung wird von den Angerufenen meist ein Geldbetrag für eine zu leistende Kaution oder Entschädigung des Unfallgegners etc. gefordert. Eine nachträgliche Rückerstattung des Geldbetrages wird hierbei auch teilweise in Aussicht gestellt.

Bei den hier bekanntgewordenen Fällen meldete sich zunächst eine weibliche oder männliche Person mit weinerlicher, kaum verständlicher Stimme und gibt vor einen schweren Verkehrsunfall verursacht zu haben. Das Gespräch wird sodann an einen angeblichen Polizeibeamten oder Rechtsanwalt etc. übergeben, welcher zunächst die Personalien des Angerufenen sowie des angeblich in der Verkehrsunfall verwickelten Angehörigen erfragt. Hiernach teilt dieser mit, dass der vermeintliche Angehörige (Tochter, Sohn, Ehefrau etc.) in einen schweren Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verwickelt gewesen sei und nun eine Haftstrafe drohe. Diese könne durch Zahlung einer Kaution an die Gerichtskasse abgewendet werden. Von den Angerufenen wird absolute Verschwiegenheit eingefordert um eine mögliche Kontaktaufnahme mit Angehörigen oder der Polizei zu verhindern. In der Folge werden die Besitzverhältnisse der Angerufenen abgefragt. Hierbei ist neben Bargeld auch der Besitz sonstiger Wertgegenstände wie Schmuck, Münzen etc. für die Täter von Bedeutung.

So oder ähnlich versuchen die Betrüger, meist ältere Mitbürger am Telefon zu einer Geldübergabe zu animieren. Seien Sie misstrauisch, wenn ein unbekannter Anrufer Sie mit einem beunruhigenden Sachverhalt - wie etwa dem Unfall eines Angehörigen - konfrontiert und Geld von Ihnen fordert. Hinterfragen Sie die Richtigkeit der Angaben und nehmen Sie umgehend selbst Kontakt mit Ihren Angehörigen auf. Informieren Sie im Zweifelsfall immer die Polizei.

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Kriminalpolizei Idar-Oberstein
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