Bad Dürkheim – Rollerfahrer ohne Fahrerlaubnis auf einem Feldweg unterwegs

Am Mittwoch, den 27.10.2021, gegen 15:30 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Bad Dürkheim ein Motorroller auf, welcher mit zwei Personen besetzt die Verlängerung der Bruchstraße in Bad Dürkheim in Richtung Erpolzheim befuhr. Da der Fahrzeugführer das bestehende Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge missachtete, wurde er einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei händigte der 31-Jährige aus dem Rhein-Pfalz-Kreis die Betriebserlaubnis des Kleinkraftrades aus, laut derer das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h besitzt. Da der Fahrzeugführer jedoch zuvor mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit vor dem Streifenwagen herfuhr, räumte er ein, dass sein Roller circa 40 km/h schnell fährt. Den hierfür erforderlichen Führerschein besitzt der 31-Jährige nicht. Ihn erwarten nun Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Weiterhin ist die Betriebserlaubnis seines Kleinkraftrades aufgrund der baulichen Veränderung erloschen. Im Anschluss der Kontrolle setzten der Mann und seine Begleiterin ihren Weg zu Fuß fort.

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SB: Hübner, PK

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