Alkoholisierte Radfahrer aus dem Verkehr gezogen

Nachdem ein 48-jähriger Radfahrer auf einem Gehweg ohne Beleuchtung Schlangenlinien fuhr, wurde er gestern Morgen gegen 07:30 Uhr in der Zeppelinstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der Grund für die unsichere Fahrweise stand schnell fest: Der Radfahrer hatte Alkohol getrunken. Als ein Alkoholtest über 2,8 Promille ergab, wurde ihm eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren gegen den Mann eingeleitet.

Die Polizei weist daraufhin:

Auch für alkoholisierte Radfahrer und Pedalec - Fahrer kann es Sanktionen geben. Je nach festgestelltem Blutalkoholwert drohen Bußgelder, Strafanzeigen, Punkte in Flensburg oder auch der Führerscheinentzug. Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt bei einem Wert von 1,6. Wenn Sie als Radfahrer durch ihre unsichere Fahrweise auffallen, andere gefährden oder einen Unfall verursachen, machen Sie sich bereits ab 0,3 Promille strafbar.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Speyer
Susanne Lause
Telefon: 06232-137-262 (oder -0)
E-Mail: [email protected]
www.polizei.rlp.de/pd.ludwigshafen

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