Mainz – Weisenau, Streamingdienst läuft beim Autofahren

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am Abend des 22.11.2021 kam es zu einer Ordnungswidrigkeit.

Während der Kontrolle stieß die Polizei auf einen 33-Jährigen, der sein Smartphone oberhalb des Lenkrads auf dem Tacho platziert hatte. Scheinbar konnte er es kaum abwarten, das Programm eines Streamingdienstes weiter zu verfolgen, sodass er es einfach während der Autofahrt liefen ließ.

Fernsehen während der Autofahrt ist laut StVO nicht strafbar, aber wie auch beim normalen Griff zum Handy oder Smartphone, gilt hier der Tatbestand "Handynutzung am Steuer". Das eigentliche Verkehrsgeschehen wird durch die Geräusch- und Bildberieselung abgelenkt, was zu Unfällen führen kann.

Die Ordnungswidrigkeit wird nach dem neuen Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Käme es zusätzlich zu einer Gefährdung, erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

Beim Entstehen einer Sachbeschädigung sind 200 Euro Bußgeld zu bezahlen und es gibt ebenfalls 2 Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot.

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