Pressemitteilung: Weihnachtsmarkt: Landeshauptstadt Mainz ordnet per Allgemeinverfügung notwendige weitere Schutzmaßnahmen an

(rap) Am heutigen Tage tritt die neue, nunmehr 28. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (28. CoBeLVO) mit vielfältigen Neuregelungen in Kraft. \r\nIn Anlehnung daran hat die Stadt Mainz am heutigen Mittwoch, 24. November (über die Veröffentlichung des Sonder-Amtsblattes Nr. 60) eine ergänzende Allgemeinverfügung erlassen, welche Regelungen für den bevorstehenden Weihnachtsmarkt trifft, der am Donnerstag (25.November) beginnen wird. Die Allgemeinverfügung ergänzt oder ändert die Regelungen der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung.