Betrunkener Fahrradfahrer

Gegen 03:40 Uhr in der Nacht (28.11.2021) meldete eine Zeugin einen mutmaßlich betrunkenen Fahrradfahrer, welcher die Bahnhofstraße in Frankenthal befuhr und dort mit einem Verkehrsschild kollidierte. Nach der Kollision war er nicht in Lage alleine aufzustehen. Der verständigte Rettungsdienst stellte keine Behandlungsbedürftigkeit fest. Einen freiwilligen Alkoholtest verweigerte der deutlich nach Alkohol riechende 34-jährige Frankenthaler. Er wurde zur Dienststelle verbracht, ihm eine angeordnete Blutprobe durch eine Ärztin entnommen und ein Strafverfahren eingeleitet. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der "absoluten Fahruntüchtigkeit" ab 1,6 Promille, "relativ Fahruntüchtig" wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-1100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter [email protected] entgegen.

Rückfragen bitte an:

POLIZEIPRÄSIDIUM RHEINPFALZ
Polizeiinspektion Frankenthal
PHK Thomas Bader
Friedrich-Ebert-Straße 2
67227 Frankenthal
Telefon 06233 313-3103
Telefax 06233 313-3130
[email protected]

www.polizei.rlp.de
www.facebook.com/PolizeiRheinlandPfalz
Folgen Sie uns auf Twitter www.twitter.com/Polizei_FT
Folgen Sie uns auf Instagram
www.instagram.com/polizei.rheinlandpfalz/

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.