Bundesweiter Aktionstag gegen Hass und Hetze im Netz – 5 Durchsuchungen in Rheinland-Pfalz Gemeinsame Pressemitteilung von Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Bereits zum siebten Mal gehen die Ermittlungsbehörden in Deutschland heute in einer bundesweit abgestimmten und vom BKA koordinierten Aktion gegen strafbare Inhalte im Internet vor. Seit heute Morgen führen Polizeibehörden in allen Bundesländern insgesamt 90 Ermittlungsmaßnahmen durch, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen. An diesen Maßnahmen sind auch Ermittlungsbehörden in Rheinland-Pfalz beteiligt. Unter der Federführung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus (ZeT_rlp), wurden in Rheinland-Pfalz fünf Wohnungen von fünf Beschuldigten durchsucht. Anlass der Ermittlungen ist der Verdacht der Volksverhetzung, des öffentlichen Aufforderns zu Straftaten und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Internet. In Rheinland-Pfalz koordiniert das Landeskriminalamt die Maßnahmen in Ludwigshafen, in den Verbandsgemeinden Herrstein-Rhaunen und Höhr-Grenzhausen, in Wittlich sowie in Mainz. Bei den Durchsuchungen wurde Beweismaterial, namentlich Mobiltelefone und andere Datenträger sichergestellt, das nunmehr ausgewertet werden muss. Ergänzend wird auf die Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes zum Aktionstag Hasspostings verwiesen. Link zur Pressemitteilung des BKA:

https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2021/Presse2021/211201_PMHassposting.html

Hintergrund:

Das Ministerium der Justiz hat mit Rundschreiben vom 20.10.2017 die Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegründet. Sie ist als Landeszentralstelle originär zuständig für die Bearbeitung der Verfahren, die von dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nach § 142a Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) an sie abgegeben werden. Insoweit ist sie auch für die Bearbeitung von Verfahren aus dem Saarland zuständig. Sie ist ferner sachlich zuständig für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung, besonderer Schwierigkeit oder besonderem Umfang aus den Bereichen des Terrorismus und Extremismus und kann Verfahren, die diese Kriterien erfüllen, jederzeit übernehmen. Seit dem 01.10.2021 ist die Landeszentralstelle unter den vorgenannten Voraussetzungen zudem für Verfahren der Hasskriminalität zuständig.

Bei Hasskriminalität handelt es sich um Straftaten, bei denen in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität, politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, ihres äußeren Erscheinungsbildes oder sozialen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder einen sonstigen Gegenstand richtet.

Presseauskünfte:

Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer 0261/1307-30100

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