Pressemitteilung: Weihnachtsmarktbändchen gilt ab sofort auch als 2G-Nachweis im Einzelhandel

(skh) Ab sofort können die farbigen Bändchen, mit denen geimpfte und genesene Personen auf dem Weihnachtsmarkt sowie auf den WinterZeit-Märkten nach Vorlage eines gültigen Impf- oder Genesenennachweises sowie eines amtlichen Ausweisdokumentes Speisen, Getränke und Waren kaufen können, auch als 2G-Nachweis im Einzelhandel verwendet werden. Dies gilt bis einschließlich 23. Dezember 2021. Es wird aber darauf hingewiesen, dass nach den Regelungen der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) nach wie vor die Verpflichtung der stichprobenartigen Kontrollen bei den Einzelhändler:innen verbleibt (vgl. §§ 3 und 7 der 29. CoBeLVO). Konkret bedeutet die Regelung, dass eine Person mit einem Weihnachtsmarktbändchen im Einzelhandel dieses vorzeigen kann, um den Impf- oder Genesenenstatus nachzuweisen. Dem Händler obliegt es, in eigener Verantwortung zusätzlich den Impf- oder Genesenenstatus zu überprüfen. Ohne Bändchen ist der Status vor Ort zu erbringen.