Eich – Auffahrunfall mit Sommerreifen bei Reifglätte

Gestern Morgen kam es auf der L437 zwischen Eich und Gimbsheim bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Auffahrunfall. Ein 26-jähriger Autofahrer war kurz vor 6:00 Uhr in Richtung Gimbsheim unterwegs, als er ein vor ihm fahrendes Streufahrzeug überholen wollte. Den Überholvorgang musste er verkehrsbedingt abbrechen und ordnete sich wieder hinter dem Streuwagen ein. Der 30-Jährige im nachfolgenden PKW erkannte die Situation und versuchte abzubremsen. Bei Reifglätte und ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse rutsche er auf den vorausfahrenden PKW und verursachte Sachschaden von etwa 4000 Euro.

Bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nicht mit Sommerreifen gefahren werden. Erlaubt sind nur noch wintertaugliche Reifen. Diese Regelung ist nicht an eine bestimmte Jahreszeit oder an bestimmte Monate gebunden, sondern gilt situativ. Verstöße werden mit einer Geldbuße in Höhe zwischen 60 Euro und 120 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

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