Kontrollen an Silvester

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird auch Silvester 2021 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche zum Teil durch Allgemeinverfügungen Kommunen ergänzt wurden.

Die Polizei rechnet insbesondere mit Verstößen gegen Strafvorschriften und die derzeit geltende Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO). Aus diesem Grund werden die Polizeiinspektionen auch in diesem Jahr die Zahl ihrer Beamtinnen und Beamten in der Silvesternacht erhöhen. Das Polizeipräsidium Westpfalz wird dabei von Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik (PP ELT) verstärkt.

Bei der Kontrolle der Einhaltung der CoBeLVO unterstützt die Polizei die Einsatzkräfte der zuständigen Ordnungsbehörden. Insbesondere wird die Ansammlungsbeschränkung im öffentlichen Raum überwacht. Öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.

Nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung ist der gemeinsame Aufenthalt nichtimmunisierter Personen im öffentlichen Raum nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstands gestattet. Geimpfte und Genesene dürfen sich im öffentlichen Raum mit höchstens neun weiteren geimpften oder genesenen Personen treffen. In beiden Fällen werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt.

Die Polizei bittet die Bürgerinnen und Bürger, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Eine Übersicht der geltenden Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de und bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung. |elz

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E-Mail: [email protected]
www.polizei.rlp.de/westpfalz

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