(rap) Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzzahlen im Zuge der Coronapandemie erlässt die Landeshauptstadt Mainz die nachfolgende Allgemeinverfügung, welche die Regelungen der aktuell gültigen 29. Corona-Bekämpfungsverordnung (29. CoBeLVO) ergänzt.
Ihr News Portal aus dem Rheinland