Pressemitteilung: Allgemeinverfügung: Landeshauptstadt verfügt Maskenpflicht auf Wochenmarkt in „Warte-, Ansteh- und Verkaufssituationen“

(rap) Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzzahlen im Zuge der Coronapandemie erlässt die Landeshauptstadt Mainz die nachfolgende Allgemeinverfügung, welche die Regelungen der aktuell gültigen 29. Corona-Bekämpfungsverordnung (29. CoBeLVO) ergänzt.