Polizei Trier informiert über sogenannte „Spaziergänge“ als Kritik an staatlichen Gesundheitsmaßnahmen

In den vergangenen Wochen häufen sich Zusammenkünfte von Menschen anlässlich sogenannter "Montagsspaziergänge" sowie anderentags bei "Spaziergängen" oder "Lichterwanderungen" im gesamten Dienstbezirk des Polizeipräsidiums Trier. Ziel dieser Zusammenkünfte ist die Kritik an den Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung zu Bekämpfung der Corona-Pandemie.

In der Regel verabreden sich die Teilnehmenden in Sozialen Medien. Häufig stellt die Polizei bei diesen "Spaziergängen" fest, dass die Menschen in diesen heterogenen Gruppen weder ausreichend Abstand halten noch Mund-Nasen-Masken tragen.

Die Versammlungsbehörden und die Polizei bewerten derartige Zusammenkünfte in der Regel als Versammlungen oder Aufzüge im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes, womit das Versammlungsgesetz Anwendung findet. Dies auch, wenn sie nicht als solche angemeldet sind und sich kein Verantwortlicher zu erkennen gibt.

Somit stehen die Teilnehmenden unter dem weitreichenden Schutz der Versammlungsfreiheit, die durch die Behörden ermöglicht wird. Gleichzeitig müssen diese aber auch den erforderlichen Gesundheitsschutz zur Pandemiebekämpfung gewährleisten.

Daher erteilen die zuständigen Behörden den Teilnehmenden in der Regel Auflagen mit dem Ziel, die beiden Grundrechtspositionen überein zu bringen. Insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Masken sowie zur Einhaltung eines bestimmten Mindestabstands sind geeignete Maßnahmen.

In den kommenden Wochen werden die kommunalen Versammlungs- und Ordnungsbehörden gemeinsam mit der Polizei verstärkt die Entwicklung beobachten, die Zusammenkünfte überwachen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Auf die beschriebene Situation reagieren nun auch die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm und die Polizei.

Aufgrund der steigenden Teilnehmerzahlen sowie der weiterhin hohen Inzidenzen im Eifelkreis Bitburg-Prüm wird in den kommenden Tagen eine Regelung der Versammlungsbehörde der Kreisverwaltung ergehen.

In Form einer Allgemeinverfügung werden für einen befristeten Zeitraum Auflagen für Aufzüge und Versammlungen im gesamten Landkreis erteilt, insbesondere eine Masken- und Abstandspflicht. Damit umfasst die Allgemeinverfügung auch die Montagsspaziergänge in Bitburg sowie die Lichterspaziergänge in Prüm.

Die Allgemeinverfügung wird spätestens am Sonntag auf der Homepage der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm unter der Rubrik "Aktuelles" veröffentlicht.

Die Ordnungsbehörden werden, unterstützt durch die Polizeiinspektionen Bitburg und Prüm, die Einhaltung der Allgemeinverfügung überwachen, Personen kontrollieren und Verstöße ahnden.

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