Fahren unter DrogeneinflussVerstoß Pflichtversicherungsgesetz

Am Freitag, 28.01.2022, gegen 19.45 Uhr, wurde auf einem Supermarkt-Parkplatz Im Keltenfeld durch eine Streife ein E-Rollerfahrer festgestellt, an dessen E-Roller kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Bei der Kontrolle gab der 18-jährige Fahrer an, für den Roller zwar eine Allgemeine Betriebserlaubnis zu besitzen, diese aber nicht mitzuführen. Versichert hätte er das Elektrokleinstfahrzeug jedoch nicht. Weiterhin konnten bei dem jungen Mann während der Kontrolle drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. Ein Urintest bestätigte den Konsum von Cannabisprodukten. Das Rauchen eines Joints wurde eingeräumt. Da es sich auch bei einem Elektrokleinstfahrzeug um ein Kraftfahrzeug im verkehrsrechtlichen Sinne handelt, hatte sich der junge Fahrer wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Fahrens unter Drogeneinfluss strafbar gemacht. Er musste im Anschluss mit auf die Dienststelle, wo ihm durch eine Ärztin eine Blutprobe entnommen wurde. Ihn erwarten nun eine Geldstrafe, Punkte im Zentralregister und einen Monat Fahrverbot. Weiterhin macht der 18-Jährige zurzeit in einer Fahrschule den Führerschein. Die Führerscheinstelle wird ihm diesen vermutlich nach bestandener Prüfung nicht aushändigen und die Geeignetheit zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr erst überprüfen.

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