(rap) Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzzahlen im Zuge der Coronapandemie hatte die Landeshauptstadt Mainz mit Gültigkeit ab Freitag, 14. Januar 2022 eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Regelungen der damals gültigen 29. Corona-Bekämpfungsverordnung (29. CoBeLVO) ergänzte.