Pressemitteilung: Allgemeinverfügung: Landeshauptstadt verlängert Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt in „Warte-, Ansteh- und Verkaufssituationen“ bis 28. Februar 2022

(rap) Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzzahlen im Zuge der Coronapandemie hatte die Landeshauptstadt Mainz mit Gültigkeit ab Freitag, 14. Januar 2022 eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Regelungen der damals gültigen 29. Corona-Bekämpfungsverordnung (29. CoBeLVO) ergänzte.