(Wachenheim) – Fahren ohne Fahrerlaubnis

Bei einer Standkontrolle zur Überwachung des Durchfahrtsverbots der Krötenwanderung auf der K 16 wurde am Freitag, dem 11.03.2022, um 19.15 Uhr der Pkw Hyundai mit einem 30-jährigen Fahrer festgestellt und kontrolliert werden. Hierbei wurde bei der Überprüfung des Führerscheins festgestellt, dass der Fahrer derzeit, aufgrund eines Fahrverbots, keine führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeuge führen darf. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Den 30-jährigen Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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