Holpriges Fahren überführt 17-Jährige des Fahrens ohne Führerschein

Am Sonntag, den 03.04.2022, um 19 Uhr, wollten Eltern einer 17-Jährigen mit ihr gemeinsam auf dem Ebertparkplatz Fahrübungen für die Fahrschule absolvieren. Die 17-Jährige fiel einer Streife jedoch durch ihr unsicheres und holpriges Fahren auf. Bei einer Kontrolle konnte festgestellt werden, dass sie sich erst kürzlich bei einer Fahrschule angemeldet habe. Die Eltern gingen fälschlicherweise davon aus, dass es sich bei dem Ebertparkparkplatz um Privatgelände handelt. Gegen die 17-Jährigen wird nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Die Fahrerlaubnisbehörde kann in solchen Fällen eine Führerscheinsperre festlegen.

Bitte beachten Sie, wenn Sie noch keine Fahrerlaubnis besitzen, ist das Fahren auf Straßen, öffentlich zugänglichen Plätzen und Parkplätzen nicht erlaubt. Nutzen Sie für Ihre Fahrpraxis die Fahrschule oder Verkehrsübungsplätze.

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