L520 – Unfall auf winterglatter Fahrbahn

Am Freitag, den 08.04.2022 ereignete sich gegen 17:35 Uhr auf der L520 zwischen Wattenheim und Carlsberg auf schneematschbedeckter Fahrbahn ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen.

Da laut Meldung bei einem der verunfallten Fahrzeuge Betriebsstoffe ausliefen, wurde die Feuerwehr Wattenheim hinzugezogen, sowie vorsorglich ein Rettungswagen. Das medizinische Personal musste jedoch nicht tätig werden, es blieb beim Blechschaden. Da auch keine Betriebsstoffe ausliefen, unterstützte die Feuerwehr die Polizei mit Sperrungs- und Verkehrsmaßnahmen.

Zum Unfallhergang: Ein BMW, ein Skoda und ein Chrysler befuhren die L520 in Richtung Carlsberg. Nachdem der Fahrer des Chrysler verkehrsbedingt aufgrund einer Fahrzeugschlange (vermutlich wegen eines weiter vorne ins Amseltal abbiegenden Fahrzeuges) bis zum Stillstand abbremsen musste, hielt auch der Fahrer des Skoda hinter dem Chrysler an. Der BMW-Fahrer erkannte die vor ihm stehende Fahrzeugschlange zwar, konnte jedoch auf der winterglatten Fahrbahn nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr dem Skoda von hinten auf, sodass dieser nach vorne auf den Chrysler geschoben wurde. Hierbei ist leider besonders erwähnenswert, dass der BMW bereits mit Sommerreifen ausgerüstet war. Ihn erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, da der Unfall auf die nicht vorschriftsgemäße Bereifung im Bezug auf die Witterungsverhältnisse zurückzuführen ist.

Da weiterhin auch der Chrysler bereits mit Sommerreifen ausgerüstet war, wurde gegen den Fahrer ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, wobei die Regelsanktion jedoch geringer ist, da in diesem Fall keine Mitverursachung des Unfalls vorgeworfen werden kann.

Aufgrund der vor Ort anhaltenden Straßenglätte wurde die Straßenmeisterei Grünstadt hinzugezogen, die den entsprechenden Straßenabschnitt ergänzend streute.

Bis zur vollständigen Freigabe der Fahrbahn durch die Straßenmeisterei verblieb die L520 zwischen Wattenheim und der Einmündung der K32 für die Dauer von etwa 90 Minuten gesperrt.

In diesem Zusammenhang möchte die Polizei Grünstadt an alle Verkehrsteilnehmer appellieren, bei widrigen Witterungsverhältnissen besonders rücksichtsvoll und mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Zusätzlich erinnert die Polizei Grünstadt an die gemäß §2 Abs. 3a StVO geltende situative Winterreifenpflicht, wonach ohne Rücksicht auf fixe Termine die aktuelle Wetter- und Witterungslage, sowie die Straßenverhältnisse maßgeblich für das Erfordernis von Winter- oder Allwetterreifen sind.

Rückfragen bitte an:

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