Vier berauschte Fahrzeugführer kontrolliert, ein Verkehrsunfall unter dem Einfluss von Alkohol, keine erforderliche Fahrerlaubnis, Sicherstellung von Betäubungsmitteln und Schlagring

Im Rahmen von schwerpunktmäßigen Verkehrskontrollen konnten durch die Polizeiinspektion Bitburg im Zeitraum vom Ostersamstag bis zum Ostermontag insgesamt 5 berauschte Fahrzeugführer kontrolliert werden. Bei vier Verkehrskontrollen konnten entsprechende Feststellungen gemacht werden, in einem weiteren Fall wurde bei einem Verkehrsunfallbeteiligten festgestellt, dass dieser unter dem Einfluss von Alkohol stand.

Am Samstagnachmittag wurde gegen 14:40 Uhr ein 16-Jähriger männlicher Jugendlicher auf der B50 in Bitburg mit seinem Kleinkraftrad kontrolliert. Der Fahrzeugführer war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Zudem bestand für das Kleinkraftrad kein Versicherungsschutz und es war ein Kennzeichen am Fahrzeug angebracht, welches nicht auf dieses ausgegeben ist. Die Weiterfahrt wurde untersagt, entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

Am Samstagnacht kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung der PI Bitburg gegen 01:30 Uhr einen 34-Jährigen Mann mit seinem PKW in Neuerburg. Im Rahmen der Verkehrskontrolle ergaben sich Hinweise auf einen merklichen Alkoholeinfluss. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht und ergab einen Wert von knapp über 1 Promille. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt, ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Am Sonntagnachmittag wurde eine Streifenwagenbesatzung gegen 16:00 Uhr auf einen PKW in der Ortslage Badem aufmerksam, da dieser in erheblichen Schlangenlinien geführt wurde. Im Rahmen der anschließenden Verkehrskontrolle konnte bei dem 42-Jährigen männlichen Fahrzeugführer eine erhebliche Alkoholisierung festgestellt werden. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von gut 2 Promille. Auch hier erfolgte die Entnahme einer Blutprobe, Beschlagnahme des Führerscheins und die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr.

Am Sonntagabend erfolgte gegen 20:20 Uhr auf der L32 im Bereich Fließem eine Verkehrskontrolle mit einem 31-Jährigen männlichen Fahrzeugführer. Im Rahmen der Kontrolle ergaben sich Hinweise auf einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln. Da der Fahrzeugführer einen Vortest verweigerte, erfolgte nach Anordnung die Entnahme einer Blutprobe. Im PKW konnte durch die Beamten eine geringe Menge Kokain und Marihuana aufgefunden werden.

Ebenfalls am Sonntagabend sollte gegen 21:50 Uhr der Fahrer eines E-Scooters, welcher ohne das erforderliche Versicherungskennzeichen geführt wurde, in der Ringstraße in Speicher einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Der 33-Jährige männliche Fahrzeugführer warf darauf den E-Scooter zur Seite und versuchte, zu Fuß vor der Kontrolle zu flüchten. Er konnte durch die eingesetzten Beamten kurz darauf in einem Gebüsch gestellt werden. Es sich Hinweise auf eine Beeinflussung durch Alkohol und Betäubungsmittel. Im Nahbereich des Geflüchteten konnten geringe Mengen Cannabis, Amphetamine, Opiate, sowie ein verbotener Schlagring aufgefunden und sichergestellt werden. Es erfolgte die Entnahme einer Blutprobe, diverse Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.

Am Montagvormittag ereignete sich auf der B51 gegen 05:30 Uhr ein Verkehrsunfall in Höhe Eßlingen. Der 19-Jährige männliche Fahrzeugführer verlor nach ersten Erkenntnissen ohne Fremdeinwirkung die Kontrolle über seinen PKW und kollidierte mit der Schutzplanke. Am PKW entstand ein Schaden in Höhe von ca. 10.000EUR. Der Fahrzeugführer blieb vermutlich unverletzt. Die B51 musste für die Dauer der Verkehrsunfallaufnahme und die Bergung des Fahrzeuges für ca. 1,5h gesperrt werden. Durch die Straßenmeisterei Bitburg mussten auslaufende Betriebsstoffe abgebunden werden. Auch hier ergaben sich klare Hinweise auf eine vorliegende Alkoholisierung. Ein Atemalkoholtest wurde verweigert, weshalb die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt werden musste. Der Führerschein wurde beschlagnahmt, ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet.

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