Mit 2,5 Promille auf dem Rad

Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wird sich ein 26-jähriger Mainzer strafrechtlich verantworten müssen, der vergangene Nacht doch "nur" mit dem Fahrrad unterwegs gewesen war. Gegen 02:00 Uhr fiel der junge Mann Mitarbeitern des Ordnungsamtes auf, da er in der Taunusstraße augenscheinlich betrunken Fahrrad fuhr. Eine Funkstreife der Polizeiinspektion Mainz 2 kam daraufhin zur Unterstützung hinzu und führte einen Atemalkoholtest mit dem Mann durch. Dieser ergab einen Wert von knapp 2,5 Promille, sodass der 26-jährige Fahrradfahrer die Beamten zur Entnahme einer Blutprobe mit auf die Dienststelle begleiten musste.

Nicht nur für PKW-, sondern auch für Radfahrer gilt es Promillegrenzen zu beachten. Ab einem Wert von 1,6 Promille gelten Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig und begehen damit eine Straftat. Neben einer Geldstrafe sowie zwei Punkten in Flensburg zieht das die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nach sich. Sollte diese mit negativem Ergebnis verlaufen, so kann auch einem Radfahrer die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen werden. Die Polizei appelliert daher auch an die Vernunft aller Zweiradfahrer: Bitte lassen Sie Ihre Fahrräder im Zweifelsfall stehen und steigen auf den ÖPNV, ein Taxi oder andere Alternativen um.

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