Pressemitteilung: Umtauschpflicht von Altführerscheinen: Bürgerservice bietet ergänzenden Service

(rap) Im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Umtauschpflicht von Altführerscheinen können nach Abstimmung mit dem Bürgeramt seit einigen Tagen die Anträge auf Umstellung von Altführerscheinen auch beim Bürgerservice beantragt bzw. abgegeben werden. Mit dieser ergänzenden Möglichkeit parallel zur Annahme durch die Führerscheinstelle wird den Bürger:innen eine Alternative und damit ein deutlich verbesserter Service angeboten. Die Anträge werden sodann von dort zur weiteren Bearbeitung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.