Verkehrskontrollen übers Wochenende

Mehrere betrunkene Autofahrer hat die Polizei am Wochenende aus dem Verkehr gezogen. Die Polizeiinspektion hat zu unterschiedlichen Uhrzeiten und an verschiedenen Örtlichkeiten Verkehrskontrollen durchgeführt.

In der Hermannstraße in Ramstein-Miesenbach wurde am frühen Freitagabend bei einem 66-jährigen VW-Fahrer aus dem Landkreis Kaiserslautern intensiver Atemalkoholgeruch festgestellt. Der Fahrer wurde zum Atemtest gebeten, was ein Ergebnis von 1,37 Promille ergab. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Seinen Führerschein ist er erst einmal los.

Gegen 23:00 Uhr geriet in der Bahnstraße ein 39-jähriger VW Fahrer ins Visier einer Funkstreife. Der PKW wurde gestoppt und kontrolliert, aus dem Innenraum strömt starker Alkoholgeruch. Auch hier lag der Atemtest mit 1, 04 Promille deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert. Die Weiterfahrt des jungen Mannes wurde beendet. Weiterhin hat er mit einem empfindlichen Bußgeld zu rechnen.

An der gleichen Örtlichkeit bescheinigte kurze Zeit später der durchgeführte Alkoholtest bei einem 44-jährigen BMW Fahrer einen Pegel von 1,01 Promille. Auch hier trifft den Zecher ein empfindliches Bußgeld. Ebenfalls fuhr ein 34-jähriger Toyota Fahrer in die Kontrollstelle. Der Alkoholtest bescheinigte dem Mann aus dem Kreis Kaiserslautern einen Wert von 0,68 Promille. Das Bußgeld wird ihm in den nächsten Tagen per Post zugestellt.

Einen Führerschein konnte ein 32-jähriger Mann aus dem Kreis Kaiserslautern am Samstagmittag der Funkstreife in Ramstein-Miesenbach nicht vorzeigen. Der Grund war schnell gefunden. Der Mazda Fahrer ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am Samstagabend fuhr eine 39-jährige Kleinkraftradfahrerin aus dem Kreis Kaiserslautern in eine Kontrollstelle in Bruchmühlbach-Miesau. Da bei der Dame drogentypische Auffälligkeiten festgestellt wurden, wird ihr eine Blutprobe entnommen. Die Polizei Landstuhl ermittelt nun wegen dem Verdachts des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss.

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