Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am 22.05.2022 gegen 15:44 Uhr wurde ein Rollerfahrer auf der BAB 48 zwischen dem AD Vulkaneifel und der AS Ulmen gemeldet, welcher angeblich entgegen der Fahrtrichtung auf dem Standstreifen fahren würde.

Durch die Beamten der Polizeiinspektion Daun wurde die Örtlichkeit umgehend aufgesucht. Es ergab sich vor Ort, dass im Rahmen eines Ausflugs, eine Gruppe mit Motorrollern unterwegs war, wovon an einem Roller ein technischer Defekt entstanden war, so dass die Gruppe auf dem Standstreifen anhalten musste.

Es war faktisch zu keinem "Fahren entgegen der Fahrtrichtung" gekommen.

Im Rahmen der polizeilichen Kontrolle der Fahrzeugführer der Gruppe ergab sich jedoch, dass ein 40-jähriger Fahrzeugführer aus dem Großraum Köln sein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führte, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen und erforderlichen Fahrerlaubnis war.

Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Daun
Sven Lehrke, PHK
Mainzer Straße 19
54550 Daun
Tel.: 06592/962630
Fax: 06592/962650
[email protected]

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