Gefährdung des Straßenverkehrs – Verkehrsunfall Kind verletzt

Am 22.05.2022 befuhr gegen 19:00 h, ein 43-jähriger Fahrzeugführer aus Mayen, mit einem VW-Transporter die L 82 (Auf der Eich) in Richtung Stadtmitte. In dem Fahrzeug befand sich seine 9-jährige Tochter als Beifahrerin. Im Einmündungsbereich zum Habsburgring fuhr der VW auf einen, an der dortigen Lichtzeichenanlage, verkehrsbedingt haltenden Pkw, Citroen Berlingo hinten auf. In diesem Fahrzeug befand sich eine Familie mit zwei einjährigen Zwillingen und einem 12-jährigen Mädchen. Da das 12-jährige Kind nach dem Unfall über Nacken- und Kopfschmerzen klagte, wurde dieses zusammen mit den Kleinkindern durch die Eltern ins Krankenhaus Mayen gebracht. Der Fahrer des VW-Transporters versuchte bei der Unfallaufnahme zunächst die Polizeibeamten durch Vorlage einer Fahrerkarte, die auf seinen Bruder ausgestellt war, über seine wahre Identität zu täuschen. Im Rahmen von Routineüberprüfungen flog dieser Schwindel jedoch schnell auf. Der Unfallverursacher war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und roch nach Alkohol. Zudem stellten die Beamten drogentypische Auffälligkeiten bei der Kontrolle fest. Ein Alkohol- sowie ein Drogenvortest bestätigten den Konsum beider berauschenden Substanzen. Dem Beschuldigten wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt wurde unterbunden. Seine 9-jährige Tochter, die sich zum Unfallzeitpunkt nicht in einem vorgeschriebenen Kindersitz befand, wurde unverletzt in die Obhut der Großmutter übergeben. Der Unfallverursacher muss sich in einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.

Gegen die Fahrzeughalterin des VW-Transporters, einer 29-jährige Frau aus Mülheim-Kärlich, wurde ein Strafverfahren wegen Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Für sie bestand als verantwortliche Fahrzeughalterin die Pflicht, sich vor Fahrtantritt eine Fahrerlaubnis vom Beschuldigten vorlegen zu lassen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Mayen
Pressestelle

Telefon: 02651-801-0
www.polizei.rlp.de/pd.mayen

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.