Trunkenheitsfahrt unter Alkohol- und Drogeneinfluss; Sicherstellung einer geringen Menge Amphetamin und einer Schreckschusspistole

Zeit: 22.05.2022, 15:30 Uhr

Ort: Zweibrücken, Wolfslochstraße. SV: Bei der Kontrolle eines 29-jährigen Pkw-Fahrers wurde festgestellt, dass der junge Mann nicht nur unter Alkoholeinfluss (Atemalkoholkonzentration 1,04 Promille), sondern auch unter Drogeneinfluss (Drogenvortest positiv auf Amphetamin) stand. Im Pkw entdeckten die Beamten eine Schreckschusspistole, die nur mit einem kleinen Waffenschein geführt werden darf, den der junge Mann jedoch nicht besitzt. Dies führte zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Beim gleichaltrigen Beifahrer stellten die Beamten eine "Line" Amphetamin (ca. 1 Gramm)sicher, was die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz nach sich zog.

Wegen des Fahrens unter zwei berauschenden Stoffen wurde dem Pkw-Fahrer eine Blutprobe entnommen. Es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, in welchem der 29-Jährige mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro rechnen muss.

Sollte sich der Verdacht auf Amphetaminmissbrauch bei der Untersuchung der Blutprobe bestätigen, droht dem 29-Jährigen wegen Fahrens unter dem Einfluss einer sog. 'harten Droge' auf dem Verwaltungsweg sogar der Verlust seines Führerscheins. |pizw

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